{"id":16,"date":"2019-07-24T18:04:34","date_gmt":"2019-07-24T16:04:34","guid":{"rendered":"http:\/\/bsc-rehberge.com\/praesidium\/?page_id=16"},"modified":"2025-07-02T12:57:16","modified_gmt":"2025-07-02T10:57:16","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/bsc-rehberge.com\/praesidium\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"16\" class=\"elementor elementor-16\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-5fb2393 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"5fb2393\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-b217e1b elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"b217e1b\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t<style>\/*! elementor - v3.22.0 - 17-06-2024 *\/\n.elementor-heading-title{padding:0;margin:0;line-height:1}.elementor-widget-heading .elementor-heading-title[class*=elementor-size-]>a{color:inherit;font-size:inherit;line-height:inherit}.elementor-widget-heading .elementor-heading-title.elementor-size-small{font-size:15px}.elementor-widget-heading .elementor-heading-title.elementor-size-medium{font-size:19px}.elementor-widget-heading .elementor-heading-title.elementor-size-large{font-size:29px}.elementor-widget-heading .elementor-heading-title.elementor-size-xl{font-size:39px}.elementor-widget-heading .elementor-heading-title.elementor-size-xxl{font-size:59px}<\/style><h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Die Satzung des BSC Rehberge 1945 e.V.<\/h1>\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-446a6914 e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"446a6914\" data-element_type=\"container\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-5441226 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"5441226\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t<style>\/*! elementor - v3.22.0 - 17-06-2024 *\/\n.elementor-widget-text-editor.elementor-drop-cap-view-stacked .elementor-drop-cap{background-color:#69727d;color:#fff}.elementor-widget-text-editor.elementor-drop-cap-view-framed .elementor-drop-cap{color:#69727d;border:3px solid;background-color:transparent}.elementor-widget-text-editor:not(.elementor-drop-cap-view-default) .elementor-drop-cap{margin-top:8px}.elementor-widget-text-editor:not(.elementor-drop-cap-view-default) .elementor-drop-cap-letter{width:1em;height:1em}.elementor-widget-text-editor .elementor-drop-cap{float:left;text-align:center;line-height:1;font-size:50px}.elementor-widget-text-editor .elementor-drop-cap-letter{display:inline-block}<\/style>\t\t\t\t<!-- wp:columns {\"className\":\"has-2-columns\"} -->\n<div class=\"wp-block-columns has-2-columns\">\n<div class=\"wp-block-column\">\n<h2>\u00a7 1<\/h2>\n<h2>Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr und Gerichtsstand<\/h2>\n<p>Der am 1. Juni 1945 gegr\u00fcndete Verein f\u00fchrt den Namen<\/p>\n<p>BSC Rehberge 1945 e.V.<\/p>\n<p>und hat seinen Sitz in Berlin. Er ist in das Vereinsregister eingetragen. Der Gerichtsstand ist das zust\u00e4ndige Amtsgericht bzw. das Landgericht Berlin.<\/p>\n<p>Die Farben des Vereins sind gr\u00fcn-wei\u00df.<\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0<\/p>\n<h2>\u00a7 2<\/h2>\n<h2>Zweck, Aufgaben und Grunds\u00e4tze der T\u00e4tigkeiten\u00a0<\/h2>\n<ol type=\"1\">\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201esteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung und zwar durch Aus\u00fcbung des Sports. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch die F\u00f6rderung sportlicher \u00dcbungen und Leistungen in den Sport-arten Badminton, Cricket, Fu\u00dfball, Handball, Lacrosse, Leichtathletik, Schach, Tennis und Tischtennis (Ver\u00e4nderungen sind jederzeit m\u00f6glich). Gef\u00f6rdert wird der Kinder-, Jugend-, Erwachsenen-, Breiten-, Wettkampf-, Gesundheits- und Seniorensport. Die Mitglieder sind berechtigt, am regelm\u00e4\u00dfigen Training und an den Wettk\u00e4mpfen teilzunehmen. Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie\u00a0eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li>\n<li>Die Organe des Vereins (s. \u00a7 10) \u00fcben ihre T\u00e4tigkeit ehren-amtlich aus, k\u00f6nnen aber auch f\u00fcr diese T\u00e4tigkeiten eine angemessene Verg\u00fctung erhalten. Dieser Betrag, dessen H\u00f6he im\u00a0 EStG \u00a7 3 Nr. 26 a festgelegt ist, ist steuerlich unsch\u00e4dlich (Ehrenamtspauschale). Die Entscheidung \u00fcber eventuelle Zahlungen an Organe des Vereins trifft die Mitgliederversammlung des Pr\u00e4sidiums bzw. die Mitgliederversammlung der Abteilungen.<\/li>\n<li>Mittel, die dem Verein zuflie\u00dfen, d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsgem\u00e4\u00dfe Zwecke verwendet werden.<\/li>\n<li>Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben oder Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden.<\/li>\n<li>Der Verein wahrt parteipolitische Neutralit\u00e4t. Er r\u00e4umt den Angeh\u00f6rigen aller Nationalit\u00e4ten und Bev\u00f6lkerungsgruppen gleiche Rechte ein und vertritt den Grundsatz religi\u00f6ser und weltanschaulicher Toleranz.<\/li>\n<li>Die Organe des Vereins, alle Mitarbeiter oder sonst f\u00fcr den Verein T\u00e4tigen, unterliegen den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).<\/li>\n<li>Der Verein verurteilt jegliche Form von Gewalt, unabh\u00e4ngig davon, ob sie k\u00f6rperlicher, seelischer oder sexualisierter Art ist. Insbesondere ist jede Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierung, geschlechtlicher Identit\u00e4t oder k\u00f6rperlicher Geschlechtsmerkmale untersagt. Er stellt sich zur Aufgabe, Ma\u00dfnahmen zum Schutz der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen vor jeder Art von Gewalt zu initiieren und verweist hier auf den Ehrenkodex des Landessportbundes Berlin.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h2>\u00a7 3<\/h2>\n<h2>Gliederung<\/h2>\n<p>F\u00fcr jede im Verein betriebene Sportart besteht eine eigene in der Haushaltsf\u00fchrung selbstst\u00e4ndige Abteilung. F\u00fcr sie gilt die Satzung sinngem\u00e4\u00df, insbesondere f\u00fcr die Mitgliederversammlung der Abteilungen, die Wahlen und die Zusammensetzung der Abteilungsvorst\u00e4nde.<\/p>\n<p>Die Abteilungen regeln ihre sportlichen Belange selbst und haben den Landessportfachverb\u00e4nden anzugeh\u00f6ren.<\/p>\n<p>Beschl\u00fcsse der Abteilungen d\u00fcrfen mit der Satzung des Vereins nicht im Widerspruch stehen.<\/p>\n<p>Die Abteilungen unterstehen der Aufsicht des Pr\u00e4sidiums.<\/p>\n<p>F\u00fcr die Gr\u00fcndung oder Aufnahme einer neuen Abteilung ist die Zustimmung des erweiterten Pr\u00e4sidiums erforderlich.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h2>\u00a7 4<\/h2>\n<h2>Mitgliedschaft<\/h2>\n<p>1. Der Verein besteht aus:<\/p>\n<ul type=\"a\">\n<li>erwachsenen Mitgliedern (nach Vollendung des 18. Lebensjahres),<\/li>\n<li>jugendlichen Mitgliedern (bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres),<\/li>\n<li>Ehrenmitgliedern.<\/li>\n<\/ul>\n<p>2. \u00a0Dem Verein kann jede nat\u00fcrliche Person als Mitglied angeh\u00f6ren.<\/p>\n<p>3. Die Mitgliedschaft ist schriftlich oder online \u00fcber eine vom Abteilungsvorstand autorisierte Website unter Anerkennung der Vereinssatzung und der Beitragsordnung zu beantragen. \u00dcber die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der jeweilige Abteilungsvorstand und best\u00e4tigt diese schriftlich oder per Mail. Eine Ablehnung von Aufnahmeantr\u00e4gen muss nicht begr\u00fcndet, aber dem Antragsteller schriftlich oder per Mail mitgeteilt werden.<\/p>\n<p>4. Bei Aufnahmeantr\u00e4gen Minderj\u00e4hriger ist die schriftliche Zustimmung des\/der gesetzlichen Vertreter erforderlich, dies gilt auch bei Online-Antr\u00e4gen.<\/p>\n<p>5. Zahlungen und Beitr\u00e4ge an den Verein und deren Abteilungen sind grunds\u00e4tzlich unbar durch Lastschriften, Dauerauftr\u00e4ge oder \u00dcberweisungen zu leisten. Barzahlungen sind nur in Ausnahmef\u00e4llen m\u00f6glich, die eine besonderen Genehmigung voraus setzen.<\/p>\n<p>6. Ein Mitglied kann mehreren Abteilungen angeh\u00f6ren. Da alle Abteilungen autonom arbeiten und unterschiedliche Beitr\u00e4ge erheben, k\u00f6nnen bei einer Mitgliedschaft in mehreren Abteilungen reduzierte Beitr\u00e4ge erhoben werden. Die Abteilungsvorst\u00e4nde entscheiden in jedem Einzelfall \u00fcber die H\u00f6he des zu zahlenden Beitrages.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h2>\u00a7 5<\/h2>\n<h2>Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/h2>\n<ol type=\"1\">\n<li>Die Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen des Vereinszwecks an den sportlichen und gesellschaftlichen Veranstaltungen des Vereins und seiner Abteilungen, denen sie angeh\u00f6ren, teilzunehmen und insoweit die Vereinseinrichtungen zu benutzen.<\/li>\n<li>Die Mitglieder m\u00fcssen sich nach der Satzung und den Beschl\u00fcssen des Vereins und seiner Abteilungen richten. Sie sind zu gegenseitiger R\u00fccksichtnahme und Kameradschaft verpflichtet.<br \/>Entsprechend ihren Leistungen und unter Ber\u00fccksichtigung der Vereinsinteressen werden sie zu Spielen und Wettk\u00e4mpfen gemeldet.<\/li>\n<li>Alle Mitglieder sind berechtigt, ihre Interessen in den Vereinsversammlungen wahrzunehmen und an Abstimmungen teilzunehmen. Nicht vollj\u00e4hrige Mitglieder haben kein Stimmrecht.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h2>\u00a7 6<\/h2>\n<h2>Verlust der Mitgliedschaft<\/h2>\n<ol type=\"1\">\n<li>Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss, Aufl\u00f6sung des Vereins oder Tod.<\/li>\n<li>Der Austritt muss dem Abteilungsvorstand schriftlich erkl\u00e4rt werden. Ein Austritt wird auch anerkannt, wenn dieser von vollj\u00e4hrigen Mitgliedern per FAX oder E-Mail ausgesprochen wurde.\u00a0 Die K\u00fcndigungsfrist betr\u00e4gt sechs Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres. \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Bei Beendigung der Mitgliedschaft, gleich aus welchem\u00a0 Grund, erl\u00f6schen alle Anspr\u00fcche aus dem Mitgliedschaftsverh\u00e4ltnis, d. h. vereinseigene Gegenst\u00e4nde oder Bekleidung sind dem Verein herauszugeben bzw. wertm\u00e4\u00dfig abzugelten. Aus-stehende Beitr\u00e4ge und eventuelle Umlagen sind auszugleichen.<\/li>\n<li>Ein Mitglied kann vom Abteilungsvorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\n<ul>\n<li>a) in erheblicher Weise gegen die Satzung verst\u00f6\u00dft,<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>b) mit Beitr\u00e4gen f\u00fcr l\u00e4nger als \u00bd Jahr und\/oder mit\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 sonstigen Zahlungsverpflichtungen, die dem Beitrag f\u00fcr \u00bd\u00a0 Jahr gleichkommen, trotz Mahnung im R\u00fcckstand ist,<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>c) gegen die Vereinsinteressen gr\u00f6blich verst\u00f6\u00dft oder sich eines schwerwiegenden unsportlichen Verhaltens schuldig macht, \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>d) sich einer schweren Straftat schuldig macht.\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>In den F\u00e4llen a), c) und d) muss dem Mitglied vorher\u00a0 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden. Es kann in diesen F\u00e4llen beim \u00c4ltestenrat gegen den Ausschluss binnen zwei Wochen Einspruch erheben. Der \u00c4ltestenrat hat nach m\u00fcndlicher Verhandlung, zu der das Mitglied unter Einhaltung einer Frist von zehn Tagen \u2013 Datum des Poststempels ist ma\u00dfgeblich \u2013 durch eingeschriebenen Brief zu laden ist, endg\u00fcltig zu entscheiden. Die Ladung kann auch per FAX oder E-Mail erfolgen. Die Entscheidung ist schriftlich zu begr\u00fcnden. Sie kann seinen Ausschluss durch die Abteilung best\u00e4tigen oder den Ausschlussbeschluss aufheben. Der \u00c4ltestenrat kann einen Verweis erteilen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h2>\u00a7 7<\/h2>\n<h2>Ma\u00dfregelungen<\/h2>\n<ol type=\"1\">\n<li>Gegen Mitglieder, die gegen die Satzung oder Beschl\u00fcsse der Organe des Vereins versto\u00dfen oder sich eines Versto\u00dfes gegen die Interessen des Vereins oder eines unsportlichen Verhaltens schuldig machen, k\u00f6nnen vom Pr\u00e4sidium \u2013 nach vorheriger Anh\u00f6rung des Mitgliedes \u2013 folgende Ma\u00dfregelungen verh\u00e4ngt werden:\n<ul>\n<li>a) Verweis,<\/li>\n<li>b) Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb und den Veranstaltungen des Vereins f\u00fcr die Dauer bis zu zw\u00f6lf Wochen. \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Der Bescheid \u00fcber die Ma\u00dfregelung ist dem Mitglied schriftlich, per FAX oder E-Mail zuzuleiten. Das Mitglied kann dagegen binnen zwei Wochen schriftlich, per FAX oder E-Mail beim \u00c4ltestenrat die Aufhebung der Ma\u00dfregelung beantragen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a7 6 Nr. 4 gilt entsprechend.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h2>\u00a7 8<\/h2>\n<h2>Beitr\u00e4ge und Umlagen<\/h2>\n<ol type=\"1\">\n<li>Zur Deckung der Vereinsausgaben einschlie\u00dflich der Aus-gaben der Abteilungen werden von den Mitgliedern Beitr\u00e4ge erhoben, deren H\u00f6he von den Mitgliederversammlungen der Abteilungen festzusetzen sind, in einer Beitragsordnung aufzunehmen sind und \u2013 wenn von den Abteilungen nichts anderes beschlossen wird \u2013 monatlich im Voraus zu zahlen sind. Die Mitgliederversammlungen k\u00f6nnen f\u00fcr besondere unvorhergesehene Ausgaben Umlagen beschlie\u00dfen. Sie k\u00f6nnen auch Verzugsgeb\u00fchren f\u00fcr r\u00fcckst\u00e4ndige Zahlungsverpflichtungen festlegen.<\/li>\n<li>Wer nach dem 20. eines Monats Mitglied wird, braucht f\u00fcr diesen Monat keinen Beitrag zu zahlen.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlungen k\u00f6nnen f\u00fcr bestimmte Kategorien von Mitgliedern \u2013 z. B. passive, nicht Sport treibende Mitglieder oder dergleichen \u2013 verschieden hohe Beitr\u00e4ge und\/oder Umlagen beschlie\u00dfen. Umlagen d\u00fcrfen nur zur Erf\u00fcllung des Vereinszwecks beschlossen werden, sollten nur einmal j\u00e4hrlich erhoben werden und nicht h\u00f6her sein als der j\u00e4hrliche Beitrag.<\/li>\n<li>F\u00fcr alle neu von den Abteilungen aufgenommenen Mitglieder k\u00f6nnen die Mitgliederversammlungen der Abteilungen eine Aufnahmegeb\u00fchr bestimmen, wobei Nr. 3 entsprechend gilt. Die H\u00f6he der Aufnahmegeb\u00fchr, sowie die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge und eventuelle Umlagen sind dem Pr\u00e4sidium mitzuteilen.<\/li>\n<li>Der Abteilungsvorsitzende kann in begr\u00fcndeten Ausnahme-f\u00e4llen Beitr\u00e4ge, Umlagen oder Aufnahmegeb\u00fchren ganz oder teilweise erlassen.<\/li>\n<li>Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h2>\u00a7 9<\/h2>\n<h2><strong>Abgaben der Abteilungen an das Pr\u00e4sidium<\/strong><\/h2>\n<ol type=\"1\">\n<li>Die Abteilungen haben an die Kasse des Pr\u00e4sidiums f\u00fcr jedes ihrer Mitglieder einen Pflichtbetrag abzuf\u00fchren, dessen H\u00f6he die Mitgliederversammlung des Pr\u00e4sidiums beschlie\u00dft.<\/li>\n<li>F\u00fcr die danach von den Abteilungen an die Kasse des Pr\u00e4sidiums abzuf\u00fchrenden Zahlungen sind die Mitgliedermeldungen der Abteilungen per 1. Januar jeden Jahres ma\u00dfgeblich.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h2>\u00a7 10<\/h2>\n<h2>Organe des Vereins<\/h2>\n<p>Die Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ol type=\"a\">\n<li>die Mitgliederversammlung,<\/li>\n<li>das Pr\u00e4sidium,<\/li>\n<li>das erweiterte Pr\u00e4sidium,<\/li>\n<li>die Abteilungsvorst\u00e4nde,<\/li>\n<li>der \u00c4ltestenrat,<\/li>\n<li>der Pr\u00fcfungsausschuss.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h2>\u00a7 11<\/h2>\n<h2>Mitgliederversammlung<\/h2>\n<ol type=\"1\">\n<li>Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung \u00a0findet mindestens einmal\u00a0 j\u00e4hrlich statt. Sie sollte bis zum 30. Juni eines jeden Jahres durchgef\u00fchrt werden, sofern gesetzliche Vorgaben nichts anderes regeln.<\/li>\n<li>Das Pr\u00e4sidium muss eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung binnen sechs Wochen einberufen, wenn\n<ul>\n<li>a) die Mehrheit des erweiterten Pr\u00e4sidiums es verlangt,<\/li>\n<li>b) ein Drittel aller Vereinsmitglieder es beantragt,<\/li>\n<li>c) das besondere Interesse des Vereins es erfordert.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>Die Mitgliederversammlungen m\u00fcssen einen Monat vorher mit Bekanntgabe der Tagesordnung einberufen werden.\u00a0 Die Einladungen an die dem Vorstand\/Pr\u00e4sidium zuletzt bekannte Anschrift k\u00f6nnen schriftlich, per FAX oder E-Mail erfolgen, ebenso durch Aushang im Vereins-Clubheim. Antr\u00e4ge, die auf die Tagesordnung gesetzt werden sollen, m\u00fcssen 14 Tage vorher beim Pr\u00e4sidium eingereicht werden. Mit Zweidrittelmehrheit kann auch ein in der Mitgliederversammlung gestellter Antrag behandelt werden. Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Mitgliederversammlung\u00a0 ist beschlussf\u00e4hig. Mitglieder, die mit der Begleichung von\u00a0 Beitr\u00e4gen und\/oder Umlageverpflichtungen mit mehr als drei\u00a0 Monaten im R\u00fcckstand sind, d\u00fcrfen nicht mit abstimmen.<\/p>\n<p>4. Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung des Pr\u00e4sidiums lautet:<\/p>\n<ul>\n<li>Begr\u00fc\u00dfung und Protokollverlesung.<\/li>\n<li>Bericht des gesch\u00e4ftsf\u00fchrenden Pr\u00e4sidiums,\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/li>\n<li>Pr\u00fcfung der Jahresrechnung, des Vereinsverm\u00f6gens und Bericht des Pr\u00fcfungsausschusses,\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/li>\n<li>Feststellung der Anwesenheit und Stimmberechtigung,<\/li>\n<li>Wahl des Versammlungsleiters,\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/li>\n<li>Entlastung des Pr\u00e4sidiums,<\/li>\n<li>Neuwahlen,\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/li>\n<li>Satzungs\u00e4nderungen und Antr\u00e4ge,\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/li>\n<li>Festsetzung der Abgaben der Abteilungen, \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/li>\n<li>Verschiedenes.<\/li>\n<\/ul>\n<p>4a.\u00a0\u00a0 Die Tagesordnung der Mitgliederversammlung der Abteilungen lautet:<\/p>\n<ul>\n<li>Begr\u00fc\u00dfung und Protokollverlesung,<\/li>\n<li>Bericht der Abteilungsleitung,<\/li>\n<li>Feststellung der Anwesenheit und Stimmberechtigung,<\/li>\n<li>Wahl des Versammlungsleiters,<\/li>\n<li>Entlastung des Vorstandes,\u00a0<\/li>\n<li>Neuwahlen,<\/li>\n<li>Antr\u00e4ge,<\/li>\n<li>Verschiedenes.<\/li>\n<\/ul>\n<p>5. Alle drei Jahre finden Neuwahlen der Organe des Vereins statt. Ohne Neuwahlen entfallen die Tagesordnungspunkte 3. und 5. bis 7. (Pr\u00e4sidium) und 4. bis 6. (Abteilungen). \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<br \/>W\u00e4hlbar und stimmberechtigt sind nur vollj\u00e4hrige Mitglieder. Abwesende Mitglieder k\u00f6nnen nur gew\u00e4hlt werden, wenn sie sich damit schriftlich einverstanden erkl\u00e4rt haben und die Erkl\u00e4rung der Mitgliederversammlung vorliegt. Das Stimmrecht kann nur pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden.<\/p>\n<p>6. Die Abstimmungen erfolgen offen, es sei denn, mindestens 10% der anwesend stimmberechtigten Mitglieder beantragt verdeckte Abstimmung durch den Stimmzettel. Wenn nach dieser Satzung keine anderen Mehrheiten erforderlich sind, entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmenthaltungen bleiben unbeachtet. Bei Stimmengleichheit wird noch einmal abgestimmt. \u00a0<br \/>Ergibt sich wieder Stimmengleichheit, entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters. \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<br \/>Es kann auch eine Blockwahl durchgef\u00fchrt werden. Bei einer Blockwahl k\u00f6nnen sich die Mitglieder nur f\u00fcr oder gegen einen gesamten Kandidatenblock entscheiden.<\/p>\n<p>7. In allen Versammlungen f\u00fchrt der Schriftf\u00fchrer das Protokoll, in dessen Abwesenheit bestimmt die jeweilige Versammlung einen Protokollf\u00fchrer. Die Protokolle werden vom Versammlungsleiter und dem Protokollf\u00fchrer unterzeichnet.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h2>\u00a7 12<\/h2>\n<div class=\"wp-block-group\">\n<div class=\"wp-block-group__inner-container is-layout-flow wp-block-group-is-layout-flow\">\n<h2>Pr\u00e4sidium<\/h2>\n<ol type=\"1\">\n<li>Das Pr\u00e4sidium besteht aus:\n<ul>\n<li>a) \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 dem Pr\u00e4sidenten\/der Pr\u00e4sidentin,<\/li>\n<li>b)\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 dem ersten Vizepr\u00e4sidenten\/der ersten Vizepr\u00e4sidentin,\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<\/li>\n<li>c) \u00a0\u00a0\u00a0 dem zweiten Vizepr\u00e4sidenten\/der zweiten Vizepr\u00e4sidentin,\u00a0<\/li>\n<li>d) \u00a0\u00a0\u00a0 dem Schatzmeister\/der Schatzmeisterin,<\/li>\n<li>e) \u00a0\u00a0\u00a0 dem Sportwart\/der Sportwartin,<\/li>\n<li>f) \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 dem Jugendwart\/der Jugendwartin,<\/li>\n<li>g) \u00a0\u00a0\u00a0 dem Schriftf\u00fchrer\/der Schriftf\u00fchrerin,<\/li>\n<li>h) \u00a0\u00a0\u00a0 dem Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer\/der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin,<\/li>\n<li>i) \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 dem Pressewart\/der Pressewartin,<\/li>\n<li>j) \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 dem Ehrenpr\u00e4sidenten\/der Ehrenpr\u00e4sidentin.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Das Pr\u00e4sidium f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte im Sinne der Satzung und der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung. Es fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Pr\u00e4sidenten, bei dessen Abwesenheit die seines Vertreters. Das Pr\u00e4sidium hat der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten.<\/li>\n<li>Das Pr\u00e4sidium im Sinne des \u00a7 26 BGB ist\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<br \/>\u2013\u00a0 der Pr\u00e4sident\/die Pr\u00e4sidentin,\u00a0\u00a0\u00a0<br \/>\u2013\u00a0 der erste Vizepr\u00e4sident\/die erste Vizepr\u00e4sidentin, \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<br \/>\u2013\u00a0 der Schatzmeister\/die Schatzmeisterin. \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Gerichtlich und au\u00dfergerichtlich wird der Verein durch eines der vorstehend genannten Pr\u00e4sidiumsmitglieder vertreten.<\/li>\n<li>Der Pr\u00e4sident leitet die Mitgliederversammlung. Er kann ein anderes Pr\u00e4sidiumsmitglied mit der Leitung beauftragen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a0<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<h2>\u00a7 12a<\/h2>\n<h2>Erweitertes Pr\u00e4sidium<\/h2>\n<ol type=\"1\">\n<li>F\u00fcr die innere Verwaltung sind dem Pr\u00e4sidenten als erweitertes Pr\u00e4sidium beigeordnet: \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0<br \/>\u2013\u00a0\u00a0 die Mitglieder des \u00c4ltestenrates und \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0\u00a0<br \/>\u2013 die Abteilungsvorsitzenden, die sich vertreten lassen<br \/>\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 k\u00f6nnen. \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 \u00a0<\/li>\n<li>Dem erweiterten Pr\u00e4sidium obliegt die Gesamtleitung des Vereins. Es h\u00e4lt regelm\u00e4\u00dfig Sitzungen ab. Es gilt bei Abstimmungen \u00a7 11 Nr. 6 entsprechend.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 13<\/h2>\n<h2>Abteilungsvorstand<\/h2>\n<ol>\n<li>Der Abteilungsvorstand besteht mindestens aus:\n<ul>\n<li>a) dem\/ der Abteilungsvorsitzenden,<\/li>\n<li>b) dem\/ der 2. Abteilungsvorsitzenden\u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0 \u00a0\u00a0<\/li>\n<li>c) dem Kassenwart \/ der Kassenwartin<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li>Hat die Abteilung eine Jugendabteilung ist zus\u00e4tzlich ein Jugendwart \/ eine Jugendwartin zu w\u00e4hlen, der\/ die dann zum Abteilungsvorstand nach \u00a713 Abs. 1 geh\u00f6rt. Diese\/r wird grunds\u00e4tzlich von den Jugendmitarbeitern (z.B. Trainern) in der zuvor abgehaltenen Jugendsitzung gew\u00e4hlt und nur auf der Mitgliederversammlung der Abteilunge best\u00e4tigt. Wird dieser nicht best\u00e4tigt, ist in der Mitgliederversammlung der Abteilung ein\/e neue\/r Jugendwart\/in zu w\u00e4hlen.<\/li>\n<li>Der Abteilungsvorstand kann weitere Personen in den erweiterten Abteilungsvorstand berufen.<\/li>\n<li>Der Abteilungsvorstand, inkl. des m\u00f6glichen erweiterten Abteilungsvorstandes f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte der Abteilung im Sinne der Satzung und der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung der Abteilung. Es fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des\/der Abteilungsvorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die seines\/ ihres Vertreters. Der Abteilungsvorstand hat der Mitgliederversammlung der Abteilung Bericht zu erstatten.<\/li>\n<\/ol>\n<h2>\u00a7 14<\/h2>\n<h2>\u00c4ltestenrat<\/h2>\n<p>Der \u00c4ltestenrat besteht aus f\u00fcnf Mitgliedern und fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h2>\u00a7 15<\/h2>\n<h2>Pr\u00fcfungsausschuss<\/h2>\n<ol type=\"1\">\n<li>Der Pr\u00fcfungsausschuss besteht aus drei Mitgliedern. Sie haben die Kasse des Pr\u00e4sidiums, die Abteilungskassen, den Jahresabschluss und den Haushaltsplan zu pr\u00fcfen. \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 Der Schatzmeister und die Abteilungskassierer haben ihm alle vorhandenen Unterlagen zur Verf\u00fcgung zu stellen und jede gew\u00fcnschte Auskunft zu erteilen.<\/li>\n<li>Abteilungsvorsitzende, Abteilungskassierer oder Schatzmeister d\u00fcrfen dem Pr\u00fcfungsausschuss nicht angeh\u00f6ren.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h2>\u00a7 16<\/h2>\n<h2>Ehrenmitglieder<\/h2>\n<p>Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, k\u00f6nnen auf Vorschlag des Pr\u00e4sidiums zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ernennung erfolgt auf Lebenszeit. Der Ernennung m\u00fcssen mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder der Mitgliederversammlung zustimmen.<\/p>\n<p>Ehrenmitglieder haben Stimmrecht.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h2>\u00a7 17<\/h2>\n<h2>Satzungs\u00e4nderungen<\/h2>\n<p>Die Mitgliederversammlung kann diese Satzung mit Zweidrittelmehrheit \u00e4ndern, wenn der Inhalt der beabsichtigten Satzungs\u00e4nderung aus der Einladung zur Mitgliederversammlung hervorgeht.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h2>\u00a7 18<\/h2>\n<h2>Aufl\u00f6sung des Vereins<\/h2>\n<ol type=\"1\">\n<li>\u00dcber die Aufl\u00f6sung des Vereins entscheidet eine hierf\u00fcr besonders einberufene Mitgliederversammlung mit Dreiviertelmehrheit.<\/li>\n<li>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins oder Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke des Vereins, f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins nach Abdeckung der Verbindlichkeiten dem Landessportbund Berlin e. V. bzw. den Fachverb\u00e4nden zu, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich zur F\u00f6rderung des Sports als gemeinn\u00fctzigen Zweck im Sinne der Abgabenordnung zu verwenden haben.<\/li>\n<\/ol>\n<p>\u00a0<\/p>\n<h2>\u00a7 19<\/h2>\n<h2>Inkrafttreten der Satzung<\/h2>\n<p>Diese Satzung und ihr Anhang sind in der vorliegenden Form in der Mitgliederversammlung vom 18.Juni 2025\u00a0 beschlossen worden.\u00a0\u00a0\u00a0<\/p>\n<p>Sie tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><em>BSC REHBERGE 1945 e.V.<\/em><\/p>\n<p><em><strong>Das Pr\u00e4sidium<\/strong><\/em><\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<div class=\"wp-block-columns has-2-columns\">\n<p>\u00a0<\/p>\n<div class=\"wp-block-column\">\n<h2>\u00a0<\/h2>\n<h2>Satzungsanhang f\u00fcr die Fu\u00dfballabteilung<\/h2>\n<h3>\u00a7 1<\/h3>\n<p>F\u00fcr die Mitglieder der Fu\u00dfballabteilung gilt grunds\u00e4tzlich die Satzung des Vereins. Wegen der in der Fu\u00dfballabteilung entstehenden h\u00f6heren Kosten f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des \u00dcbungs- und Spielbetriebes gelten f\u00fcr die Mitglieder der Fu\u00dfballabteilung zus\u00e4tzlich die nachstehenden Bestimmungen des Satzungsanhanges.<\/p>\n<h3>\u00a7 2<\/h3>\n<p>Unabh\u00e4ngig des \u00a76 \u2013 Verlust der Mitgliedschaft Abs.2 der Vereinssatzung betr\u00e4gt die K\u00fcndigungsfrist in der Fu\u00dfballabteilung mindestens 6 Wochen zum Halbjahresende, sprich entweder zum 30.06. oder 31.12. eines jeden Jahres und wird dadurch mit der Wechselfrist des Berliner Fu\u00dfball Verbandes gleichgesetzt.<\/p>\n<h3>\u00a7 3<\/h3>\n<p>Eine \u00c4nderung dieses Satzungsanhanges bedarf der Zweidrittelmehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder im Rahmen einer Mitgliederversammlung der Fu\u00dfballabteilung.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><em><strong>BSC REHBERGE 1945 e.V<\/strong><\/em><em>. <\/em>\u00a0Fu\u00dfballabteilung <em>Berlin, 31.Januar 2024<\/em><\/p>\n<p><em>\u00a0<\/em><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<p>\u00a0<\/p>\n<div class=\"wp-block-columns has-2-columns\">\n<div class=\"wp-block-column\">\n<h2>Satzungsanhang f\u00fcr die Tennisabteilung<\/h2>\n<h3>\u00a7 1<\/h3>\n<p>F\u00fcr die Mitglieder der Tennisabteilung gilt grunds\u00e4tzlich die Satzung des Vereins. Wegen der in der Tennisabteilung entstehenden h\u00f6heren Kosten f\u00fcr die Durchf\u00fchrung des \u00dcbungs- und Spielbetriebes gelten f\u00fcr die Mitglieder der Tennisabteilung zus\u00e4tzlich die nachstehenden Bestimmungen des Satzungsanhanges<\/p>\n<h3>\u00a7 2<\/h3>\n<p>Ein Mitglied kann fr\u00fchestens zum 31. Dezember des laufenden Jahres austreten. Der Austritt ist durch K\u00fcndigung der Mitgliedschaft sp\u00e4testens drei Monate vor Jahresablauf per Brief \u2013 Datum des Poststempels ist ma\u00dfgeblich \u2013 an den Abteilungsvorstand zu erkl\u00e4ren. Bei Jugendlichen ist die Erkl\u00e4rung von den beiden Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Ein Austritt von vollj\u00e4hrigen Mitgliedern per E-Mail wird anerkannt, sofern die Frist gewahrt wird.<\/p>\n<h3>\u00a7 3<\/h3>\n<p>Alle Mitglieder der Tennisabteilung, die nicht explizit beitragsbefreit sind, haben Jahresbeitr\u00e4ge zu zahlen, deren H\u00f6he jedes Jahr von der Mitgliederversammlung der Tennisabtlg. in einer Beitragsordnung festgesetzt wird. Dabei k\u00f6nnen f\u00fcr noch nicht vollj\u00e4hrige oder in Ausbildung befindliche Mitglieder (Auszubildende, Sch\u00fcler und Studenten), Passive und andere Mitglieder unterschiedlich hohe Beitr\u00e4ge festgesetzt werden.<\/p>\n<p>F\u00fcr unvorhergesehene Ereignisse bzw. besondere\u00a0 finanzielle Belastungen kann die Mitgliederversammlung gesonderte Umlagen beschlie\u00dfen, die bereits f\u00fcr das laufende Jahr gelten k\u00f6nnen.<\/p>\n<h3>\u00a7 4<\/h3>\n<p>Mitglieder, die ihren Beitrag nicht p\u00fcnktlich begleichen, m\u00fcssen einen zus\u00e4tzlichen Versp\u00e4tungszuschlag pro Verzugsmonat zahlen, der ohne Ber\u00fccksichtigung der eigentlichen H\u00f6he des R\u00fcckstandes so lange zu entrichten ist, bis der ausstehende Beitrag und der Versp\u00e4tungszuschlag vollst\u00e4ndig beglichen sind. Die H\u00f6he des Versp\u00e4tungszuschlages wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt.<\/p>\n<h3>\u00a7 5<\/h3>\n<p>Aktive Mitglieder, die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen, k\u00f6nnen durch Beschluss des Abteilungsvorstandes vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden.<\/p>\n<p>Ist jemand trotz Einleitung eines gerichtlichen Mahnverfahrens mit seinen Zahlungen l\u00e4nger als 3 Monate im R\u00fcckstand, kann er durch Beschluss des Abteilungsvorstandes mit sofortiger Wirkung aus dem Verein ausgeschlossen werden.<\/p>\n<h3>\u00a7 6<\/h3>\n<p>Neu eingetretene aktive Mitglieder d\u00fcrfen sich erst nach Ablauf des ersten Jahres der Mitgliedschaft zur Tennisabteilung passiv melden.<\/p>\n<p>Passivmeldungen m\u00fcssen sp\u00e4testens drei Monate vor Jahresende schriftlich- Datum des Poststempels ist ma\u00dfgeblich- an den Abteilungsvorstand abgegeben werden. Diese Meldung wird auch per E-Mail anerkannt.<\/p>\n<p>Passive Mitglieder d\u00fcrfen f\u00fcr die Dauer ihrer passiven Mitgliedschaft die Tennispl\u00e4tze nicht\u00a0 benutzen.<\/p>\n<h3>\u00a7 7<\/h3>\n<p>Eine \u00c4nderung dieses Satzungsanhanges bedarf der Zweidrittelmehrheit der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder im Rahmen einer Mitgliederversammlung der Tennisabteilung des BSC Rehberge 1945 e.V.<\/p>\n<p>\u00a0<\/p>\n<p><strong><em>BSC REHBERGE 1945 e.V<\/em><\/strong><em>.\u00a0<\/em>\u00a0Tennisabteilung\u00a0<\/p>\n<p><em>Berlin, 18.April 2021<\/em><\/p>\n<\/div>\n<\/div>\n<!-- \/wp:paragraph -->\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die Satzung des BSC Rehberge 1945 e.V. \u00a7 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr und Gerichtsstand Der am 1. Juni 1945 gegr\u00fcndete Verein f\u00fchrt den Namen BSC Rehberge 1945 e.V. und hat seinen Sitz in Berlin. 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